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   BGH, 18.08.1993 - 2 StR 413/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3895
BGH, 18.08.1993 - 2 StR 413/93 (https://dejure.org/1993,3895)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1993 - 2 StR 413/93 (https://dejure.org/1993,3895)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1993 - 2 StR 413/93 (https://dejure.org/1993,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Aufhebung der Beiordnung als Pflichtverteidiger bei einem gestörten Vertrauensverhältnis - Pflicht zur Bestellung eines neuen Verteidigers - Fluchtversuch des Angeklagten während der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 202/92

    Keine ordnungsgemäße Verteidigung bei Ablehnung des Plädoyers

    Auszug aus BGH, 18.08.1993 - 2 StR 413/93
    Die Strafkammer mußte daher, bevor sie die Hauptverhandlung fortsetzen konnte, dem Angeklagten einen neuen Verteidiger bestellen oder die Aussetzung der Verhandlung beschließen (BGH StV 1992, 358).

    Der Angeklagte wurde von diesem Zeitpunkt an daher nicht mehr verteidigt, so daß die Strafkammer gemäß § 145 Abs. 1 StPO nicht zu Ende verhandeln durfte, ohne dem Angeklagten einen anderen Verteidiger bestellt oder - gegebenenfalls mit der Kostenfolge des § 145 Abs. 4 StPO - die Aussetzung der Verhandlung beschlossen zu haben (BGH StV 1992, 358).

  • OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95

    Flachslanden-Prozesse

    - die Weigerung des Pflichtverteidigers, den Schlußvortrag zu halten (BGH, StV 93, 566).
  • BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99

    Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der

    Daß Rechtsanwalt E. hierfür nicht ausreichend vorbereitet oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage gewesen sein könnte, die Verteidigung sachgerecht wahrzunehmen (vgl. BGHR StPO § 145 Abs. 1 Weigerung 1 und 2, § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5), behauptet der Beschwerdeführer selbst nicht.
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